14. Konferenz zu Datenschutz- und Datensicherheit am 18. und 19. Juni in Berlin
(pressebox) (Berlin, 03.05.2012) Die geplante EU-Datenschutzverordnung sieht vor den Strafrahmen bei Datenschutzverstößen deutlich zu erhöhen. Dann wären Bußgelder bis zu 1 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich und zwar auch dann, wenn die Verletzung des Datenschutzrechts nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig erfolgt. Schon bei „kleineren“ Verstößen könnten drastische Strafen verhängt werden.
Immer noch gehen viele Unternehmen mit sensiblen Informationen grob fahrlässig um. Häufig könnte dies durch mehr Informationsaustausch zwischen den verantwortlichen Stellen verhindert werden. Bei der Fachkonferenz „DuD 2012 – Datenschutz und Datensicherheit“ treffen sich am 18. und 19. Juni zum 14. Mal Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsverantwortliche zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
Zusätzlich zur Erläuterung und Diskussion der geplanten EU-Datenschutzverordnung unter anderem mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx, ist die Agenda prall gefüllt mit weiteren spannenden und aktuellen Themen. Prominente Experten, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die Staatsekretärin des Bundesjustizministeriums, Dr. Birgit Grundmann, werden anwesend sein und zu aktuellen Themen Stellung nehmen. Der Landesbauftragte für den Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, wird über das aktuelle Thema Social Communities und Datenschutz vortragen und Prof. Dr. Johannes Caspar wird diesen Beitrag um das Thema Gesichtserkennung erweitern. Rechtsanwältin und Journalistin Vilma Niclas erörtert das Thema Unsterblichkeit im Netz. Frank Rieger vom Chaos Computer Club analysiert den Bundestrojaner und auch die hochaktuellen Themen Cloud Computing und Beschäftigtendatenschutz kommen nicht zu kurz.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit
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Die Pressemeldung „Datenschutzverstöße können künftig teuer werden“ als PDF-Datei
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