Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Buchung von Teilnahmeplätzen bei COMPUTAS-Konferenzen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Konferenzen [im Folgenden „Veranstaltung“] und der COMPUTAS Gisela Geuhs GmbH, Köln [im Folgenden „COMPUTAS“]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung als Teilnehmer kann über Internet, Brief, Telefax, eMail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
3. Leistung
- Professionelle und kompetente Referentinnen und Referenten
- kompetente Betreuung im Vorfeld und während der Veranstaltung
- Anreiseinformationen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- ein zeitlich und mengenmäßig begrenztes Zimmerkontingent zu ermäßigten Preisen in den Tagungshotels
- gemeinsames Mittagessen, Pausenverpflegung und Tagungsgetränke
- Tagungsunterlagenals Ringbuch, auf USB-Stick oder als Download.
- Falls in der Agenda ausgewiesen: Dinner/Umtrunk/Get together
Zu den Leistungen von COMPUTAS inkludierten Leistungen gehört nicht das Ausfüllen von Lieferantenstammblättern o.ä. Der Kunde findet alle benötigten Informationen auf unseren Rechnungen. Falls das Ausfüllen eines Lieferantenstammblattes o.ä. gewünscht ist, berechnen wir dafür eine Gebühr von 20 Euro bei einseitigen Formularen bzw. 50 Euro bei mehrseitigen Formularen.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Sonderpreise und Spezialkonditionen verlieren ihre Gültigkeit, wenn die entsprechende Rechnung nicht innerhalb unserer Zahlungsfrist beglichen wird. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist COMPUTAS berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB] p.a. zu fordern. Wenn COMPUTAS einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von COMPUTAS geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von COMPUTAS schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Die Stornierung von Anmeldungen [nur schriftlich] sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Ab vier Wochen bis 14 Tage vor der Veranstaltung müssen wir leider eine Stornogebühr von 100 Euro berechnen. Ab 14 Tage vor der Veranstaltung ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Dann wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptiert COMPUTAS ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von COMPUTAS gestattet.
7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. COMPUTAS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
COMPUTAS Gisela Geuhs GmbH, Lenaustrasse 14, 50858 Köln
Dieses Widerrufsrecht besteht nicht mehr, sobald die gebuchte Veranstaltung begonnen hat.
10. Änderungen
COMPUTAS ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. COMPUTAS wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden-