Am 14. und 15. Juni 2021 trafen sich zum 23. Mal Datenschutzbeauftragte, Anwälte und IT-Sicherheitsverantwortliche zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch in Berlin. Auch in diesem Jahr wurde die Fachkonferenz um einen kostenfreien Folgetag am 16. Juni erweitert, an dem Lösungen zu den an den Vortagen diskutierten Themen vorgestellt wurden.
Die DuD-Konferenz ist bekannt für ihre professionelle und kommunikative Atmosphäre. Das Get Together am Vorabend der Konferenz sowie großzügige Konferenzpausen und ein festliches Dinner am Abend des ersten Konferenztages trugen, wie immer, zu einem entspannten Ambiente bei und animieren zum vertieften, fachlichen Gedankenaustausch in außergewöhnlichem Rahmen.
Die Veranstaltung hat als Präsenzveranstaltung stattgefunden. Für Teilnehmer, die nicht anreisen durften, gibt es jedoch auch die Möglichkeit der DuD 2021 vie Live-Stream zu folgen.
Die Veranstaltung ist ein "Green Meeting" und unterstützt die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Nachhaltigkeit bei COMPUTAS
Informationen zu unseren erprobten Corona-Schutzmaßnahmen finden Sie hier: Corona-Schutzmaßnahmen
VORSITZ:
KEYNOTE:
(c) Foto: Susie Knoll
Prof. Ulrich Kelber, Dipl-Inform. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
REFERENTEN u.a.:
Marit Hansen, Dipl.-Inform. Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Dr. Stefan Brink Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Derra, Meyer & Partner
Rechtsanwälte PartGmbB
Oberstleutnant Volker Kozok
Bundesministerium der Verteidigung
Barbara Thiel
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Frank Wagner Deutsche Telekom AG
Group Headquarters, Group Privacy
Vice President Business, Services & Infrastructure
Michael Wiedemann SAP SE
stellv. Datenschutzbeauftragter
Michael Will Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht
Es handelt sich hier um eine Fort-/Weiterbildungsmaßnahme, die jedes Unternehmen nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO und Art. 38 Abs. 2 DSGVO
dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Aufrechterhaltung der nötigen Fachkunde zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen hat. Datenschutzkongress, Datenschutzkonferenz, Democracy